Manuel Eigen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. Oktober 2026

1. Geltung

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Manuel Eigen, Waldemarstr. 81 10997 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggeber:innen (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen in den Bereichen Design (Branding, Corporate Design, Editorial & Print, UI/UX) und Entwicklung (Websites, Web-Apps, Online-Shops, Themes, Plugins) sowie Beratung und Betreuung.

1.2 Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Angebote gelten 30 Tage.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer mit der Ausführung beginnt.

2.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Änderungen oder Erweiterungen nach Vertragsschluss (Change Requests) werden gesondert angeboten und vergütet.

3. Leistungen

3.1 Designleistungen umfassen Konzeption, Entwurf und Ausarbeitung der im Angebot genannten Arbeiten einschließlich der dort vereinbarten Anzahl von Entwurfsrunden und Korrekturschleifen. Weitere Runden werden nach Aufwand berechnet.

3.2 Entwicklungsleistungen umfassen die Umsetzung der im Angebot beschriebenen Funktionen auf Basis der dort genannten Technologien (z. B. Next.js, WordPress, Shopware, Shopify). Maßgeblich ist der im Angebot definierte Funktionsumfang; nicht ausdrücklich genannte Funktionen sind nicht geschuldet.

3.3 Bei Online-Shops schuldet der Auftragnehmer die technische Umsetzung. Für die rechtliche Ausgestaltung des Shops (Rechtstexte, Preisangaben, Verbraucherrechte, Barrierefreiheitspflichten, Steuern) ist der Auftraggeber verantwortlich; der Auftragnehmer leistet insoweit keine Rechtsberatung.

3.4 Hosting, Domains, Lizenzen für Shop-Systeme, Plugins, Schriften und Stockmaterial sind nicht Bestandteil der Leistung, soweit das Angebot nichts anderes sagt. Der Auftraggeber schließt diese Verträge selbst ab; der Auftragnehmer unterstützt bei der Einrichtung.

3.5 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie verschieben sich angemessen, wenn der Auftraggeber Mitwirkungspflichten verspätet erfüllt.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle für die Leistung nötigen Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten zu Hosting und Shop-System).

4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er an übergebenen Materialien die erforderlichen Rechte hält, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Materialien entstehen.

4.3 Der Auftraggeber benennt eine Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.

5. Abnahme

5.1 Nach Fertigstellung übergibt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme (bei Entwicklung: auf einer Testumgebung oder dem Zielsystem).

5.2 Der Auftraggeber prüft die Leistung innerhalb von 10 Werktagen und teilt Mängel in Textform mit. Erfolgt in dieser Frist keine Rüge wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt (z. B. Website live schaltet).

5.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.

5.4 Bei Designleistungen gilt die Freigabe eines Entwurfs als Abnahme dieses Entwurfs. Nach Freigabe gewünschte Änderungen sind kostenpflichtig.

6. Vergütung und Zahlung

6.1 Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung – als Festpreis oder nach Aufwand zum vereinbarten Tages- bzw. Stundensatz. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Bei Projekten ab 2.000 € netto wird eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig; bei längeren Projekten vereinbaren die Parteien Teilzahlungen nach Meilensteinen. Der Rest ist mit Abnahme fällig.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).

6.4 Auslagen (z. B. Druckkosten, Stockmaterial, Lizenzen, Reisekosten außerhalb Berlins) werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

6.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Alle Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte; Umfang (einfach oder ausschließlich, räumlich, zeitlich, inhaltlich) wird dort festgelegt. Fehlt eine Regelung, gilt:

  • a) An Logos, Marken und Corporate-Design-Elementen sowie an individuell für den Auftraggeber entwickelter Software erhält der Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für alle Nutzungsarten.
  • b) An allen übrigen Arbeiten (z. B. Layouts, Illustrationen, Websites auf Basis bestehender Systeme) erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

7.2 Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.

7.3 Nicht freigegebene Entwürfe, Alternativen und Vorstufen bleiben beim Auftragnehmer und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.

7.4 Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder Dritte ist zulässig, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte – außer an verbundene Unternehmen und Dienstleister des Auftraggebers – bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

7.5 Der Auftragnehmer darf das Projekt nach Veröffentlichung als Referenz nennen und in Portfolio, Website und Social Media zeigen, sofern der Auftraggeber nicht in Textform widerspricht.

8. Quellcode, offene Dateien und Lizenzen Dritter

8.1 Bei Entwicklungsleistungen erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung den Quellcode der individuell erstellten Komponenten (z. B. Theme, Plugin, Anwendung) sowie die Zugangsdaten zu CMS, Shop-System und Repository, soweit diese vom Auftragnehmer verwaltet wurden.

8.2 Offene Arbeitsdateien (z. B. InDesign-, Illustrator- oder Figma-Dateien) sind nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht vereinbart. Reproduktionsfähige Enddateien (z. B. PDF, SVG, PNG, Druckdaten) sind immer Teil der Leistung.

8.3 Arbeitsergebnisse können Open-Source-Software (z. B. unter MIT-, Apache- oder GPL-Lizenz) und Komponenten Dritter (z. B. Shopware, WordPress, Shopify-Themes, Plugins, Schriften, Stockmaterial) enthalten. Für diese gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; der Auftragnehmer räumt daran keine weitergehenden Rechte ein. Kostenpflichtige Lizenzen erwirbt der Auftraggeber im eigenen Namen.

8.4 Allgemeine Werkzeuge, Bibliotheken, Code-Bausteine und Know-how, die der Auftragnehmer projektübergreifend einsetzt, bleiben sein Eigentum; der Auftraggeber erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Projekts.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1 Für Entwicklungsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme. Mängel werden zunächst durch Nachbesserung behoben. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, auf Updates von Drittsystemen (Browser, Shop-System, Plugins) oder auf fehlerhafte Inhalte des Auftraggebers zurückgehen.

9.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – höchstens auf die Höhe der Vergütung des betroffenen Auftrags.

9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, soweit der Auftraggeber keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat, und nicht für Ausfälle von Hosting, Drittdiensten oder Shop-Systemen, die er nicht betreibt.

9.5 Der Auftragnehmer prüft Arbeitsergebnisse nicht auf Marken-, Wettbewerbs- oder sonstige Schutzrechtsverletzungen; eine Recherche (z. B. Markenrecherche vor Logo-Einsatz) ist Sache des Auftraggebers, sofern sie nicht ausdrücklich beauftragt wird.

10. Laufzeit und Kündigung

10.1 Projektverträge enden mit Abnahme und Zahlung. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen (§ 648 BGB); in diesem Fall sind die bis dahin erbrachten Leistungen und die bis zur Kündigung entstandenen Kosten zu vergüten, bei Festpreisen mindestens der dem Projektfortschritt entsprechende Anteil.

10.2 Betreuungs- und Wartungsverträge laufen auf unbestimmte Zeit und sind von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Nicht genutzte Stundenkontingente verfallen am Ende des Abrechnungszeitraums, soweit nichts anderes vereinbart ist.

10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit als vertraulich bekannt werden (insbesondere Geschäftszahlen, Zugangsdaten, unveröffentlichte Produkte), vertraulich – auch nach Vertragsende.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

12.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.